Es gibt viele gute Gründe, den Japanischen Garten Kaiserslautern zu besuchen – und das immer wieder. Sei es bei einem Ausflug, mal eben in der Mittagspause oder zu einem unserer besonderen Events. Wir erwarten Sie von Anfang April bis Ende Oktober …
April und Oktober:
Dienstag - Sonntag | 10:00 - 18:00 Uhr *
Mai bis September:
Dienstag - Sonntag | 10:00 - 19:00 Uhr *
Weitere Infos:
* Montags geschlossen, außer an Feier- und Brückentagen
* Hunde haben leider keinen Zutritt
* Barrierefreies Befahren mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen ist nur teilweise möglich
Eine Tageskarte kostet
6,50 Euro (regulär)
5,50 Euro (ermäßigt)*
Kinder bis 11 Jahre haben freien Eintritt
Mitglieder des Japanischen Garten Kaiserslautern e.V. haben freien Eintritt | Mitglied werden
Saisonkarte 2023 Japanischer Garten für SWKcard-Inhaber (ab 21.03.23): SWKcard
Ermäßigung bekommen *
Jugendliche (12 bis 17 Jahre)
Schüler, Studierende (18 bis 25 Jahre) | Studierende der RPTU Kaiserslautern-Landau am Standort Kaiserslautern haben ab 14 Uhr freien Eintritt
Gruppen (ab 12 Personen)
Besucher nach 17 Uhr (Abendtarif)
Menschen mit Behinderung (ab GdB 50 %) | Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (mit Kennzeichen „B“) haben freien Eintritt
Besucher mit RheinpfalzCard
Tagesaktuelles VRN-Tages-Ticket: VRN-Tages-Ticket
Schlemmerblock-Coupon
* Ermäßigungen nicht kombinierbar
Hunde und andere Tiere sind im Japanischen Garten nicht gestattet. Ausgenommen sind ausgebildete Begleithunde für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel Blindenhunde.
Fahrzeuge wie Fahrräder, Rollerskates, Inliner, Skateboards, Wakeboards, Scooter, Roller und Ähnliches sind ebenfalls nicht gestattet. Ausnahmen bilden Gehhilfen, zum Beispiel Rollatoren.
Der Eingang „Am Abendsberg“ ist barrierefrei angelegt. Den gesamten unteren Wegebereich um die Wasserlandschaften können Rollstuhlfahrer mit Begleitperson grundsätzlich gut befahren. Die an den Hangbereichen gelegenen Gartenpartien dagegen sind nur mit starken Einschränkungen und ausschließlich mit Unterstützung durch eine Hilfsperson zugänglich. Einige Seitenwege enthalten Trittsteine über die Wasserflächen, die für Rollstuhlfahrer ungeeignet sind.
Mehr Details lesen Sie in unseren Hinweisen für Rollstuhlfahrer.
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Derzeit ist keine Anmeldungen und keine Kontaktdatenerfassung mehr erforderlich. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der Stadt, des Landes und des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung. Kurzfristige Änderung sind auf behördliche Anweisungen möglich.