Fotografieren im Japanischen Garten

Ob Wasserfall oder Teehaus, Rote Brücke oder Zen-Garten: Mit seiner fernöstlichen Atmosphäre bietet der Japanische Garten seinen Besuchern eine Fülle außergewöhnlicher Fotomotive.
Er ist auch als Hintergrundkulisse sehr beliebt, für Hochzeits- und Modefotografie ebenso wie für Instagrammer und Cosplayer.
Selbstverständlich sind Hobby-, Amateur und Profifotografen bei uns herzlich willkommen. Wir bitten Sie herzlich, sich dabei an folgende Regeln zu halten:

Das „Recht am eigenen Bild“

Bitte beachten Sie beim Fotografieren die Persönlichkeits- und Bildrechte der anderen Gartenbesucher.

Ein „Betrachtungsgarten“

Um die hochwertigen Pflanzen und die sorgfältig angelegten Grünflächen zu schützen, bleiben Sie – auch beim Fotografieren – bitte auf den Wegen und den befestigten Flächen. Der Japanische Garten ist als „Betrachtungsgarten“ konzipiert, das heißt, alle Bereiche können betrachtet, aber nicht alle dürfen genutzt werden. Das gilt auch für den ummauerten Zen-Garten.

Fototermine im Teehaus

Das historische Teehaus und der dazugehörige Teegarten sind ausschließlich im Rahmen von gebuchten Teehausführungen oder Teezeremonien zugänglich. Auch Fototermine im Teehaus sind grundsätzlich möglich. Bitte stimmen Sie diese mit dem Parkmanagement ab.

Professionelle Hochzeitsfotografie

Die Genehmigung für die Aufnahme von Hochzeitsbildern bekommen professionelle Fotograf:innen am Eingang. Die Pauschalgebühr von 50 Euro wird selbstverständlich quittiert. Hinzu kommt der übliche Eintrittspreis für alle Beteiligten – das Brautpaar ausgenommen.

Andere kommerzielle Fotografie

Kommerzielle Fotografie – etwa Modeaufnahmen mit Models – ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Projektes. Bitte stimmen Sie sich mit dem Parkmanagement ab.

Pressefotografie

Wir bitten, auch Aufnahmen im Rahmen von Dokumentationen oder der aktuellen Berichterstattung mit dem Parkmanagement abzustimmen. Diese Art der Foto- sowie Videografie ist grundsätzlich gebührenfrei.

Soziale Medien

Das Fotografieren zur nichtkommerziellen Präsentation in den sozialen Medien ist gebührenfrei. Das gilt auch für Cosplay-Aufnahmen.